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Elternhaus übernehmen: Schenkung, Raten, Mietkauf, Zeitrente - Tuesday, 7. February 2012 Hi,
mich hat jemand gefragt, aber da bin ich über Google nicht wirklich schlauer geworden, um was dazu sagen zu können. Der Fall:
Die Eltern besitzen ein Haus, wollen es aber nun wg. Scheidung loswerden. Sie haben nur ein Kind, Streitereien bei Geschwistern kann man also ausschließen. Als Vermieter für Dritte wollen die Eltern nicht auftreten um in der Zukunft Reibungspunkte zu vermeiden. Sie können sich aber vorstellen das Haus dem Kind zu übergeben (sei es Kauf oder Miete etc.).
Eine Schenkung mit der Absprache, dass man später für die Eltern sorgt, macht denke ich keinen Sinn. Weil die Eltern dann ja nichts schriftlich haben. Wenn das Kind später heiratet kommt dann noch ne fremde Frau und nimmt sich das Haus der Eltern oder sowas. Das macht denke ich also keinen Sinn oder gibt es hier irgendwie Sonderformen, die man z.B. über einen Notarvertrag deckeln könnte? Ich habe nämlich gelesen, dass insbesondere wenn das Kind heiratet und selber mal Kinder bekommt, dass die nicht besitzende Ehefrau dann das Nutzungsrecht zugesprochen bekommen kann. Sowas gilt es denke ich zu vermeiden, falls überhaupt möglich.
Ein kompletter Kauf ist ausgeschlossen. Das Kind kann aktuell nicht alleine für den Hauspreis z.B. über einen Bankkredit aufkommen. Kann sich aber später mit steigendem Einkommen ändern. Im Grunde ja auch Unsinn. Besser Zinsen an die Eltern als an die Bank würde ich sagen.
Bei einer Ratenzahlung (also Eltern gewähren einen zinsgünstigen/zinslosen Kredit), Mietkauf oder auf Rentenbasis (also einer Zeitrente) bin ich aktuell unsicher. Das Resultat erscheint mir in allen Fällen das gleiche zu sein?! Ich mein in allen Fällen zahlt man Raten und nach Zeitraum x gehört das Haus dem Kind. Wann das Eigentum übertragen wird ist ja denke ich mal Vertragsfreiheit. Also am Anfang, in der Mitte oder am Ende der Zahlungen ist dann einem ja selbst überlassen.
Wichtig ist natürlich, dass auch das Kind sicher sein kann. Also was ist, wenn einer der Elternteile irgendwie pleite geht. Wäre ja blöd, wenn das Haus dann weggepfändet wird, dass das Kind schon 10 Jahre bezahlt hat. Andersherum aber das gleiche. Das Kind geht pleite und ihm wird das Haus gepfändet, das ihm schon zu Anfang übertragen wurde. Gar nicht so einfach wie mir scheint.
In jedem Fall hätte ich gerne gewusst, wo denn die Unterschiede sind zwischen den drei (Ratenzahlung, Mietkauf und Rentenbasis) und wann das Eigentum übertragen werden sollte. Vielleicht macht auch 33% für jeden Sinn?! Oder kann man im Kaufvertrag eine Klausel vereinbaren, die den Eigentumsanteil automatisch der Anzahl gezahlten Raten anpasst und z.B. 1x pro Jahr das Grundbuch angepasst wird ohne dass ständig alle zum Notar rennen müssen?
Vielleicht hat schon mal jemand von sowas gehört oder Erfahrungen in dem Bereich.
Gruß |
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